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§ 9 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt - Prüfungskommission

Lehrabschlussprüfung - Durchführung der Prüfung
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§ 9 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt · Prüfungskommission

1. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission richtet sich nach der Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Duisburg.

2. Notenformular und Prüfungsbericht werden unterzeichnet und dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Basel-Stadt unverzüglich zugestellt.

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