427.800
CH-BS
§ 6 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt
Ausbildung - Ausbildung in der Berufsschule
§ 6 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt
1. Der Pflichtunterricht richtet sich nach den Lehrplänen der zuständigen Berufsschule am Schiffer-Berufskolleg RHEIN in Duisburg.