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§ 6 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt

Ausbildung - Ausbildung in der Berufsschule
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§ 6 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt

1. Der Pflichtunterricht richtet sich nach den Lehrplänen der zuständigen Berufsschule am Schiffer-Berufskolleg RHEIN in Duisburg.

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