§ 5 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt - Fertigkeiten und Kenntnisse
§ 5 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt · Fertigkeiten und Kenntnisse
1. Das Ausbildungsprogramm ist lernzielorientiert formuliert. Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die von den Lehrlingen verlangten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten am Ende einer Ausbildungsperiode oder eines vermittelten Sachgebiets. Die Informationsziele verdeutlichen die Richtziele im Einzelnen.
2. Richtziele für die einzelnen Ausbildungsjahre
1. Ausbildungsjahr
- Einführung in das Leben an Bord
- Kennenlernen von Schiff und Ausrüstung
- Ausbildung an den technischen Einrichtungen
- Ernährung an Bord
- Streckenkunde
- Verkehrslehre
2. Ausbildungsjahr
- Training der erworbenen Fähigkeiten
- Übergang zu selbstständigen Arbeiten: z.B. Verholen, Festmachen, Ankern
- Einführung in die Navigation und Kennenlernen der Wasserstrassen
- zusätzlich zu den Fächern im Unterlehrgang
- Sprechfunkwesen
- Maschinenkunde
- Elektrotechnik
3. Ausbildungsjahr
- Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
- Laden und Löschen eines Binnenschiffes
- Bedienen und Warten aller technischen Einrichtungen
- Führen eines Binnenschiffes
- Zusätzlich zur Vertiefung des früheren Lehrstoffes
- Radarkunde mit praktischen Übungen an einem modernen Fluss-Simulator
3. Informationsziele
- Die wesentlichen Prinzipien des Schiffbaus, der verschiedenen Bauteile und ihrer Funktionen sowie der Einrichtung und Ausrüstung des Schiffes nennen
- Mit Tau und Draht arbeiten
- Laden und Löschen vorbereiten und ausführen. Eiche und Stabilität des Schiffes berechnen
- Die Ladung während der Fahrt überwachen
- Die wichtigsten Strom- und Fahrwasserverhältnisse nennen
- Bei der Aufnahme der Fahrt und beim Führen des Schiffes mitwirken: Kuppeln, Verholen, Steuern
- Wach- und Sicherheitsdienst verrichten
- Ankern und Einholen des Ankers
- Das Schiff festmachen und sichern
- Verholwinden bedienen
- Signal- und Flaggendienst ausführen
- Tag- und Nachtbezeichnungen, Fahrwasser-, Ufer- und Brückenzeichen erkennen und benennen
- Pumpen, Feuerlösch- und Rettungsgeräte handhaben
- Rettungsmassnahmen und Unfallverhütung beherrschen
- Beiboote (Nachen) aussetzen, bedienen (Rudern, Wriggeln) und ihren Einsatz für Besatzung und Material im Verkehr Schiff / Land nennen. Mit Motorbooten (Innen- und Aussenbordmotoren) umgehen
- Antriebs- und Hilfsmaschinen sowie elektrische Anlagen erklären
- Den Schiffsunterhalt durchführen: Anstricharbeiten, Arbeiten mit Holz und Metall
- Die verschiedenen Lukenabdeckungen bedienen
- Das Verhalten bei Havarien beherrschen und bei Schiffsunfällen für Schiff und Ladung anwenden, Hilfe leisten, bergen, turnen. Schäden während der Reise beheben
- Bedienen der nautischen Hilfsmittel (Radar, Funk, Echolot, Wendegeschwindigkeitsregler)
- Die grundlegenden Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes, der Schifffahrtspolizeiverordnung, Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften und ihre Anwendung erläutern
- Das richtige Verhalten bei Brandausbruch und bei Freiwerden von gefährlichen Gütern beherrschen
- Das Schiff und seine Einrichtungen instandsetzen und pflegen
- Die Antriebs- und Hilfsmaschinen pflegen und instandhalten. Schäden während der Fahrt und der Stillliegezeiten mit Bordmitteln und durch Einbau von Ersatzteilen beheben
- Einfache Gerichte zubereiten und Grundsätze der Ernährungslehre und des Haushaltens nennen
- Den Umgang mit gefährlichen Gütern gemäss Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein vom 15. Februar 1994 ADNR beherrschen
- Die wichtigsten Schiffspapiere nennen