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§ 17 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 17 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für Rheinmatrosen vom 26. Januar 1974 wird aufgehoben.

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