427.800
CH-BS
§ 17 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 17 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für Rheinmatrosen vom 26. Januar 1974 wird aufgehoben.