427.800
CH-BS
§ 12 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt - Beurteilung
Lehrabschlussprüfung - Beurteilung und Notengebung
§ 12 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt · Beurteilung
1. Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern und Positionen bewertet
Prüfungsfach Fertigkeiten
Pos. 1 praktische Arbeiten an Deck
Pos. 2 Beibootfahren
Pos. 3 Bei- und Ablegen
Pos. 4 Technische Arbeiten
Pos. 5 Spleissen von Draht und Tauwerk
Prüfungsfach Berufskenntnisse
Pos. 1 Schifffahrtskunde V
Pos. 2 Schifffahrtskunde S
Pos. 3 Wasserstrassenlehre
Pos. 4 Schiffstechnik
Pos. 5 Fachrechnen
Pos. 6 Wirtschaftslehre/Politik
2. Die Gewichtung der Teilpositionen erfolgt gemäss der geltenden Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Duisburg.