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§ 12 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt - Beurteilung

Lehrabschlussprüfung - Beurteilung und Notengebung
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§ 12 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt · Beurteilung

1. Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern und Positionen bewertet

Prüfungsfach Fertigkeiten

Pos. 1 praktische Arbeiten an Deck

Pos. 2 Beibootfahren

Pos. 3 Bei- und Ablegen

Pos. 4 Technische Arbeiten

Pos. 5 Spleissen von Draht und Tauwerk

Prüfungsfach Berufskenntnisse

Pos. 1 Schifffahrtskunde V

Pos. 2 Schifffahrtskunde S

Pos. 3 Wasserstrassenlehre

Pos. 4 Schiffstechnik

Pos. 5 Fachrechnen

Pos. 6 Wirtschaftslehre/Politik

2. Die Gewichtung der Teilpositionen erfolgt gemäss der geltenden Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Duisburg.

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