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§ 10 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt - Prüfungsfächer

Lehrabschlussprüfung - Prüfungsfächer und Prüfungsstoff
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§ 10 Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für gelernte Matrosen und Matrosinnen der Binnenschifffahrt · Prüfungsfächer

1. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus Kenntnis- und Fertigkeitsprüfung.

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