Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
427.150 CH-BS

§ 8 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Finanzielle Aufsicht

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Vertrag Gesundheitsberufe · Finanzielle Aufsicht

1. Die im Vertrag aufgeführten Schulen gewähren den kantonalen Finanzkontrollen der Vertragskantone im Rahmen der Finanzaufsicht Zugang zu allen Informationen und Akten.

← § 7 Vertrag Gesundheitsberufe Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Gegenstand § 9 Vertrag Gesundheitsberufe →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →