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§ 7 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Umstellung auf Gegenwartsabgeltung

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§ 7 Vertrag Gesundheitsberufe · Umstellung auf Gegenwartsabgeltung

1. Die bisherigen Abgeltungen für die Ausbildungen im Gesundheitswesen basierten auf dem Prinzip der Nachschüssigkeit. Mit Eintritt der Wirksamkeit des Staatsvertrags wird auf die Gegenwartsabgeltung umgestellt und es gelten fortan die neuen Beiträge.

2. Das ausfallende Jahresbetreffnis 2004 wird dann fällig, wenn eine der beteiligten Ausbildungsinstitutionen aufgelöst wird.

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