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CH-BS
§ 5 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Finanzielle Abgeltung/Kostenbeträge bei Lernenden aus dem Ausland
§ 5 Vertrag Gesundheitsberufe · Finanzielle Abgeltung/Kostenbeträge bei Lernenden aus dem Ausland
1. Bei ausländischen Lernenden werden die Kosten von den Vertragskantonen hälftig geteilt.
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Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Gegenstand
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