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§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Finanzielle Abgeltung/Kostenbeiträge bei Lernenden aus den Kantonen des Regionalen Schulabkommens im Gesundheitswesen

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§ 4 Vertrag Gesundheitsberufe · Finanzielle Abgeltung/Kostenbeiträge bei Lernenden aus den Kantonen des Regionalen Schulabkommens im Gesundheitswesen

1. Für inländische Lernende mit einem stipendienrechtlichen Wohnsitz ausserhalb der Vertragskantone gelten die Beiträge nach Regionalem Schulabkommen.

2. Soweit die Pauschalbeträge dadurch nicht gedeckt werden, übernehmen die Deckungslücke die Vertragskantone je hälftig zu ihren Lasten.

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