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§ 1 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Gegenstand

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§ 1 Vertrag Gesundheitsberufe · Gegenstand

1. Dieser Vertrag regelt die Grundsätze der gegenseitigen Beteiligung an den Kosten für die nicht akademischen Ausbildungen im Gesundheitswesen der Kantone Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt (nachfolgend Vertragskantone). Das Verfahren und die Einzelheiten der Kostenbeteiligung werden in einer separaten Leistungsvereinbarung geregelt.

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