427.150
CH-BS
§ 1 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung der Kosten der nicht akademischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe (Vertrag Gesundheitsberufe) - Gegenstand
§ 1 Vertrag Gesundheitsberufe · Gegenstand
1. Dieser Vertrag regelt die Grundsätze der gegenseitigen Beteiligung an den Kosten für die nicht akademischen Ausbildungen im Gesundheitswesen der Kantone Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt (nachfolgend Vertragskantone). Das Verfahren und die Einzelheiten der Kostenbeteiligung werden in einer separaten Leistungsvereinbarung geregelt.