Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
427.100 BZG CH-BS

§ 9 Verordnung über das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG)

Organe und Angestellte - Schulkommission
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§ 9 BZG

1. Die Schulkommission ist die Aufsichtsbehörde des BZG.

2. Insbesondere kommen ihr folgende Befugnisse zu

a) Sie berät die Schulleitung in Fragen der Aus- und Weiterbildung.

b) * Sie führt regelmässig Schulbesuche durch.

c) Sie beaufsichtigt die Amtsführung der Schulleitung.

d) * Sie behandelt Aufsichtsbeschwerden von Studierenden und Lehrpersonen.

e) * ...

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