Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
427.100 BZG CH-BS

§ 7 Verordnung über das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG)

Studiengänge - Qualikationsverfahren
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§ 7 BZG

1. Die Qualifikationsverfahren für Bildungsgänge, Nachdiplomstudien und Weiterbildungen sind im Rahmen der jeweiligen Lehrpläne in Studien- und Prüfungsreglementen geregelt.

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