Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
427.100 BZG CH-BS

§ 5 Verordnung über das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG)

Studiengänge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 BZG

1. Die Lehrpläne werden, gestützt auf die jeweiligen Rahmenlehrpläne, vom BZG erlassen.

← § 4 BZG Verordnung über das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG) § 6 BZG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →