427.100
BZG
CH-BS
§ 31 Verordnung über das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG)
Schlussbestimmungen
§ 31 BZG
1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 am 9. August 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung über die Berufsschulen im Gesundheitswesen vom 9. Januar 1996 aufgehoben.