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427.100 BZG CH-BS

§ 31 Verordnung über das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG)

Schlussbestimmungen
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§ 31 BZG

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 am 9. August 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung über die Berufsschulen im Gesundheitswesen vom 9. Januar 1996 aufgehoben.

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