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§ 2 Kursgeldverordnung für den Passerellen-Lehrgang - Einschreibgebühr

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§ 2 Kursgeldverordnung für den Passerellen-Lehrgang · Einschreibgebühr

1. Es wird eine Einschreibgebühr von CHF 200 erhoben.

2. Die Einschreibgebühr wird an die 1. Rate des Kursgeldes angerechnet.

3. Die Einschreibgebühr wird bei Abmeldung nicht rückerstattet.

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