424.510
CH-BS
§ 2 Kursgeldverordnung für den Passerellen-Lehrgang - Einschreibgebühr
§ 2 Kursgeldverordnung für den Passerellen-Lehrgang · Einschreibgebühr
1. Es wird eine Einschreibgebühr von CHF 200 erhoben.
2. Die Einschreibgebühr wird an die 1. Rate des Kursgeldes angerechnet.
3. Die Einschreibgebühr wird bei Abmeldung nicht rückerstattet.