424.500
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend den Passerelle-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung von Inhabenden eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen (Passerelleverordnung) - Angebot
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Passerelleverordnung · Angebot
1. Am Gymnasium Kirschgarten (GKG) wird ein Passerelle-Lehrgang mit Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen angeboten.
2. Der Passerelle-Lehrgang bereitet Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses auf die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen vor.
3. Die erfolgreich abgelegten Ergänzungsprüfungen berechtigen zusammen mit einem Berufsmaturitätszeugnis oder einem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis zur Zulassung zu den universitären Hochschulen.
Verordnung betreffend den Passerelle-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung von Inhabenden eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen (Passerelleverordnung) - Angebot
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