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424.100 CH-BS

§ 4 Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) - Zeitpunkt der Abschlussprüfungen

Berufsmaturitätsprüfung und Berufsmaturitätszeugnis
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§ 4 Berufsmaturitätsverordnung · Zeitpunkt der Abschlussprüfungen

1. Die Abschlussprüfungen finden in der Regel am Ende des Semesters statt, in welchem das zu prüfende Fach zum letzten Mal unterrichtet wird.

2. Es dürfen jedoch höchstens drei Prüfungsfächer vor dem Ende der Ausbildung abgeschlossen werden.

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