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423.200 CH-BS

§ 3 Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt frühe Sprachbildung» - Schwerpunkt Deutsch» - Organisation

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt Deutsch» · Organisation

1. Der LfsF ist der Abteilung Hauswirtschaft und Soziale Berufe der BFS Basel angegliedert.

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