423.200
CH-BS
§ 3 Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt frühe Sprachbildung» - Schwerpunkt Deutsch» - Organisation
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt Deutsch» · Organisation
1. Der LfsF ist der Abteilung Hauswirtschaft und Soziale Berufe der BFS Basel angegliedert.
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Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt frühe Sprachbildung» - Schwerpunkt Deutsch» - Gegenstand
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