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423.200 CH-BS

§ 2 Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt frühe Sprachbildung» - Schwerpunkt Deutsch» - Lehrgang

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt Deutsch» · Lehrgang

1. Der LfsF wird berufsbegleitend geführt und dauert 4 Semester.

2. Der LfsF vermittelt die beruflichen Handlungskompetenzen, damit Fachpersonen in Tagesheimen, Spielgruppen und anderen Institutionen Kinder bis 4 Jahre professionell sprachlich fördern können.

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