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§ 2 Gesetz betreffend die Berufsfachschule Basel (BFS Basel) - Zweck der Schule

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Gesetz betreffend die Berufsfachschule Basel (BFS Basel) · Zweck der Schule

1. Die Berufsfachschule ist eine vom Kanton errichtete und geführte Schule für die berufliche Vorbildung, Grundbildung, Nachholbildung, Weiterbildung und höhere Berufsbildung.

2. Wenn ein allgemeines Bedürfnis vorliegt, kann die Berufsfachschule in Lehrwerkstätten und Fachschulen auch die volle Berufsausbildung - sowohl praktisch wie theoretisch - vermitteln.

Zweck der Schule § 3 Gesetz betreffend die Berufsfachschule Basel (BFS Basel) →

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