421.760
LzB
CH-BS
§ 4 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Aufsichtskommission
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Verordnung AGS LzB · Aufsichtskommission
1. Die Aufsicht über den Lehrgang LzB wird durch die Schulkommission der AGS ausgeübt.