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421.760 LzB CH-BS

§ 34 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel

Schlussbestimmung
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§ 34 Verordnung AGS LzB

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird rückwirkend auf Beginn des Schuljahres 2010/2011 am 9. August 2010 wirksam.

2. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Ordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel (Ordnung AGS LzB) vom 3. Mai 2004 aufgehoben.

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