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421.760 LzB CH-BS

§ 32 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Zertifikat

Lehrgang und Abschlussprüfung - Prüfungsart
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§ 32 Verordnung AGS LzB · Zertifikat

1. Wer den Lehrgang LzB besteht, erhält ein Zertifikat, das einem Schulabschlusszeugnis der Sekundarstufe I entspricht. Das Zertifikat weist das besuchte Niveau aus und wird von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Erziehungsdepartements unterschrieben. Die Zertifikatsnoten werden auf einem Zusatzblatt dokumentiert.

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