421.760
LzB
CH-BS
§ 32 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Zertifikat
Lehrgang und Abschlussprüfung - Prüfungsart
§ 32 Verordnung AGS LzB · Zertifikat
1. Wer den Lehrgang LzB besteht, erhält ein Zertifikat, das einem Schulabschlusszeugnis der Sekundarstufe I entspricht. Das Zertifikat weist das besuchte Niveau aus und wird von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Erziehungsdepartements unterschrieben. Die Zertifikatsnoten werden auf einem Zusatzblatt dokumentiert.