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421.760 LzB CH-BS

§ 25 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Notenkonferenzen

Lehrgang und Abschlussprüfung - Prüfungsart
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§ 25 Verordnung AGS LzB · Notenkonferenzen

1. Am Ende jedes Semesters findet eine Notenkonferenz statt, an der alle im Lehrgang unterrichtenden Dozentinnen und Dozenten teilnehmen.

2. Die Dozentinnen und Dozenten validieren an der Notenkonferenz des 1. und des 2. Semesters die Zeugnisnoten.

3. Die Abschlussprüfungsnoten und die Zertifikatsnoten werden an der Notenkonferenz des 2. Semesters, an der zusätzlich auch die Expertinnen und Experten teilnehmen, festgelegt.

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