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421.760 LzB CH-BS

§ 24 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Zertifikatsnote

Lehrgang und Abschlussprüfung - Prüfungsart
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§ 24 Verordnung AGS LzB · Zertifikatsnote

1. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrganges LzB ist die Zertifikatsnote in den geprüften Fächern das arithmetische Mittel aus dem Zeugnis des 1. Semesters, dem Zeugnis des 2. Semesters und der Note in der Abschlussprüfung.

2. In den übrigen Fächern zählt das arithmetische Mittel der Semesterzeugnisse als Zertifikatsnote.

3. Für alle Personen, die den Lehrgang nicht oder insgesamt weniger als 90% besucht haben, ist die Abschlussprüfungsnote die Zertifikatsnote im jeweiligen Fach.

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