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421.760 LzB CH-BS

§ 19 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Abschlussprüfungsfächer

Lehrgang und Abschlussprüfung
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§ 19 Verordnung AGS LzB · Abschlussprüfungsfächer

1. Wer den Unterricht im Lehrgang LzB zu mindestens 90% besucht hat, wird in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch geprüft.

2. Alle Personen, die den Lehrgang nicht oder nicht zu mindestens 90% besucht haben, werden überdies im Fach Mensch/Gesellschaft/Umwelt geprüft.

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