421.760
LzB
CH-BS
§ 19 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Abschlussprüfungsfächer
Lehrgang und Abschlussprüfung
§ 19 Verordnung AGS LzB · Abschlussprüfungsfächer
1. Wer den Unterricht im Lehrgang LzB zu mindestens 90% besucht hat, wird in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch geprüft.
2. Alle Personen, die den Lehrgang nicht oder nicht zu mindestens 90% besucht haben, werden überdies im Fach Mensch/Gesellschaft/Umwelt geprüft.