421.760
LzB
CH-BS
§ 17 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Semesterzeugnis
Lehrgang und Abschlussprüfung
§ 17 Verordnung AGS LzB · Semesterzeugnis
1. Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen in den Fächern des vergangenen Semesters sowie die Regelmässigkeit des Besuches des Lehrganges LzB ausweist.
2. Beträgt das arithmetische Mittel aller Zeugnisnoten weniger als 4,0, wird die betroffene Person darüber orientiert, dass der Abschluss gefährdet ist.