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421.760 LzB CH-BS

§ 16 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Fächer

Lehrgang und Abschlussprüfung
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§ 16 Verordnung AGS LzB · Fächer

1. In beiden Niveaus werden die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik sowie Mensch/Gesellschaft/Umwelt, bestehend aus den Teilen Staatskunde, Wirtschaftskunde, Geschichte, Geographie, Biologie, Chemie und Physik unterrichtet.

2. Die Inhalte der entsprechenden Bildungsbereiche sind in einem Lehrplan geregelt. Dieser wird vom Erziehungsrat, auf Antrag der Schulleitung AGS, erlassen.

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