421.760
LzB
CH-BS
§ 14 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Aufnahmeprüfung
Aufnahme in den Lehrgang LzB
§ 14 Verordnung AGS LzB · Aufnahmeprüfung
1. Die Aufnahmeprüfung besteht im Fach Deutsch aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und in den Fächern Mathematik und Französisch aus einem schriftlichen Teil.
2. Der mündliche Teil dauert 20-30 Minuten, der schriftliche 60-120 Minuten.
3. Es findet zudem ein Aufnahmegespräch von 20-30 Minuten statt, in welchem insbesondere die Sozialfähigkeit ermittelt wird.