421.760
LzB
CH-BS
§ 13 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Zulassungskriterien
Aufnahme in den Lehrgang LzB
§ 13 Verordnung AGS LzB · Zulassungskriterien
1. Für die Aufnahme in den Lehrgang LzB werden das Eingangsdatum der Anmeldung, die verfügbaren Lehrgangsplätze, die Resultate der Aufnahmeprüfung sowie die Sozialfähigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt.
2. Die Leitung LzB führt das Aufnahmeverfahren durch. Dozentinnen und Dozenten LzB können zur Mithilfe bei der Durchführung beigezogen werden.