421.760
LzB
CH-BS
§ 12 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Zulassungsvoraussetzungen
Aufnahme in den Lehrgang LzB
§ 12 Verordnung AGS LzB · Zulassungsvoraussetzungen
1. Im Rahmen der verfügbaren Lehrgangsplätze LzB können Personen ab 18 Jahren, welche im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft Wohnsitz haben, nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den Lehrgang LzB aufgenommen werden.
2. Eine Aufnahme ins Niveau A erfordert Kenntnisse der deutschen Sprache, die mündlich dem Niveau B1 und schriftlich dem Niveau A2 des Sprachenportfolios des Europarates entsprechen.
3. Eine Aufnahme ins Niveau E erfordert Kenntnisse der deutschen Sprache, die mündlich dem Niveau B2 und schriftlich dem Niveau B1 des Sprachenportfolios des Europarates entsprechen, sowie grundlegende Kenntnisse in Französisch.
4. Für beide Niveaus werden zudem mathematische Kenntnisse im Bereich der Grundoperationen verlangt.