421.760
LzB
CH-BS
§ 1 Verordnung für den Lehrgang «Link zum Beruf» an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung AGS LzB · Gegenstand
1. An der AGS wird der Lehrgang «Link zum Beruf» (LzB) für erwachsene Personen aus den beiden Kantonen Basel-Stadt (BS) und Basel-Landschaft (BL) geführt.
2. Der Lehrgang vermittelt Grundkenntnisse aus der Allgemeinbildung, die den Inhalten der Sekundarstufe I entsprechen. Der Abschluss des Lehrganges ermöglicht den Einstieg in eine berufliche Grundbildung oder in eine Weiterbildung.
3. Die Inhalte des Lehrganges LzB werden in einem Lehrplan festgehalten.