421.110
CH-BS
§ 9 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
Kursgeld, Materialentschädigung usw.
§ 9 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
1. Der Besuch des obligatorischen Unterrichts für Lehrlinge mit Lehrort im Kanton ist unentgeltlich.