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421.110 CH-BS

§ 9 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

Kursgeld, Materialentschädigung usw.
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§ 9 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Der Besuch des obligatorischen Unterrichts für Lehrlinge mit Lehrort im Kanton ist unentgeltlich.

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