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§ 7 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

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§ 7 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. In den kunstgewerblichen Abteilungen wird folgender Unterricht erteilt

1. Vorkurse für kunstgewerbliche Berufe: Deutsch, Französisch, Farbe, Form, Farbe und Form, Gedächtniszeichnen, Gegenstandszeichnen, Materialstudien, Modellzeichnen, Museumszeichnen, Naturstudien, Papier und Karton, Perspektive, Projektionszeichnen, Schrift, Technisches Zeichnen, Textilarbeit, Ton und Gips, Vorbereitendes Zeichnen für Graphiker.

2. Vorkurse für (zeichnerische) Bauberufe: Algebra, Deutsch, Französisch, Farbe, Messen und Aufnehmen, Gegenstandszeichnen, Modellzeichnen, Schrift, Ton und Gips, Technisches Zeichnen, Projektionszeichnen, Perspektive, Werkstatt Holz, Modellbau, Rechnen, Perspektivisches Skizzieren.

3. Für Lehrlinge (in Tageskursen): Berufskundliche Fächer wie berufliches Rechnen, Berufskunde, Fachzeichnen und Arbeitskunde. Allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Rechnen, Staats- und Wirtschaftskunde, Buchhaltung usw.

4. Für Ausbildungsklassen (mit vollem Pensum): Fachklassen für Gebrauchsgraphik, für Textilarbeit, für Malerei und Bildhauerei, Fachunterricht (gemäss speziellem Unterrichtsplan), Berufskunde, allgemeinbildende Fächer. Seminar für Zeichen-, Schreib- und Handarbeitslehrer: gemäss Unterrichtsplan.

5. Weiterbildungsklassen (mit vollem Pensum): Tagesfachklassen für Buchbinden, Buchdruck, Innenausbau, Malerei, Bildhauerei, Modezeichnen und Schweizerische Metallbautechnikerschule. Fachunterricht (gemäss speziellem Unterrichtsplan).

6. Abendkurse für Gelernte, ältere Lehrlinge und Laien: Zeichen- und Malkurse, berufskundliche Weiterbildungskurse (je nach dem Stand der Vorbildung oder nach der Berufszugehörigkeit).

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