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§ 6 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

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§ 6 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. In den gewerblichen Abteilungen wird folgender Unterricht erteilt

1. * Vorkurse: Werkstattunterricht mit Fachzeichnen und Berufskunde; Schulfächer mit Deutsch, Rechnen und Geometrie sowie mit Einführung in die Algebra.

2. Für Lehrlinge (in Tageskursen): Berufskundliche Fächer wie berufliches Rechnen, Berufskunde und Fachzeichnen. Allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Rechnen, Staats- und Wirtschaftskunde, Buchhaltung.

3. Abendkurse für Gelernte, ältere Lehrlinge, angelernte Berufsleute und Ungelernte: Berufliche Weiterbildungskurse in Anlehnung an die Bedürfnisse der Praxis.

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