421.110
CH-BS
§ 6 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
Allgemeines
§ 6 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
1. In den gewerblichen Abteilungen wird folgender Unterricht erteilt
1. * Vorkurse: Werkstattunterricht mit Fachzeichnen und Berufskunde; Schulfächer mit Deutsch, Rechnen und Geometrie sowie mit Einführung in die Algebra.
2. Für Lehrlinge (in Tageskursen): Berufskundliche Fächer wie berufliches Rechnen, Berufskunde und Fachzeichnen. Allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Rechnen, Staats- und Wirtschaftskunde, Buchhaltung.
3. Abendkurse für Gelernte, ältere Lehrlinge, angelernte Berufsleute und Ungelernte: Berufliche Weiterbildungskurse in Anlehnung an die Bedürfnisse der Praxis.