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421.110 CH-BS

§ 5 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

Allgemeines
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§ 5 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Die Schule ist in folgende Abteilungen gegliedert

Gewerbliche Abteilungen

Vorkurse

Abteilung Ernährung, Bekleidung und Laboranten

- Obligatorische und fakultative Lehrlingskurse

- Abendkurse

- Allgemeinbildende Fächer

Abteilung Baugewerbe

- Obligatorische und fakultative Lehrlingskurse

- Abendkurse

Abteilung mechanisch-technische Gewerbe

- Obligatorische und fakultative Lehrlingskurse

- Lehrwerkstätte für Mechaniker

- Schweizerische Metallbautechnikerschule

- Abendkurse

Kunstgewerbliche Abteilungen

Vorkurse

Kunstgewerbliche Lehrlingsabteilung

- Obligatorische und fakultative Lehrlingskurse

- Abendkurse

Kunstgewerbliche Fachabteilung

- Tagesfachklassen für volle berufskundliche Ausbildung

- Seminar für Zeichen-, Schreib- und Handarbeitslehrer

- Tagesfachklassen für berufliche Weiterbildung

- Abendkurse

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