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§ 35 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

Zeugnis, Stipendien, Prämien
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§ 35 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Für jeden Schüler werden nach Semesterschluss Leistungsnoten sowie gegebenenfalls bei Lehrlingen Bemerkungen über Fleiss und Betragen in die Schulbesuchsliste eingetragen.

2. Eine Kopie dieser Zeugnisnoten erhält jeder unter dem Lehrlingsgesetz stehende Lehrling zuhanden seines Lehrmeisters und seiner Eltern bzw. deren Vertreter. Dieses Zeugnis ist vom Meister und den Eltern bzw. deren Vertreter zu unterschreiben und hernach wieder dem Lehrer abzugeben.

3. Den übrigen Schülern werden auf Wunsch Semesterzeugnisse oder beim Austritt aus der Schule Gesamtzeugnisse ausgestellt. Schülern, welche als Vollschüler eine Fachklasse der Allgemeinen Gewerbeschule mit Erfolg absolviert und deren Lehrziel erreicht haben, wird eine Urkunde ausgestellt. Über die Fachzeichenlehrerprüfung bestimmen das Nähere das kantonale Lehrerbildungsgesetz und die bezüglichen Verordnungen.

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