421.110
CH-BS
§ 34 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
Unterrichtszeiten, Weisungen der Direktion, Sanktionen
§ 34 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
1. Sachbeschädigungen, die aus Böswilligkeit oder Nachlässigkeit entstanden sind, unterliegen der Entschädigungspflicht.