Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.110 CH-BS

§ 34 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

Unterrichtszeiten, Weisungen der Direktion, Sanktionen
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§ 34 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Sachbeschädigungen, die aus Böswilligkeit oder Nachlässigkeit entstanden sind, unterliegen der Entschädigungspflicht.

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