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421.110 CH-BS

§ 31 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

Unterrichtszeiten, Weisungen der Direktion, Sanktionen
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§ 31 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Um 8.50 bzw. 9.50 Uhr vormittags und nachmittags um 15.50 bzw. 16.50 Uhr tritt eine Pause von 15 Minuten ein. Pro halben Schultag ist eine 15 minutige Pause zulässig. Die Lehrer können im theoretischen Unterricht pro halben Schultag noch eine Kurzpause einschalten.

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