421.110
CH-BS
§ 30 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
Unterrichtszeiten, Weisungen der Direktion, Sanktionen
§ 30 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
1. Der Unterricht beginnt morgens und nachmittags fünf Minuten nach der vollen Stunde, in den Abendkursen um 19.15 Uhr. Beginn und Schluss des Unterrichts werden durch Glockenzeichen angezeigt. Nach Beginn des Unterrichts ist jeder unnütze Aufenthalt in den Gängen und übrigen Schulräumen untersagt.