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§ 27 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

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§ 27 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Für voraussehbare Absenzen muss zum Voraus um Urlaub nachgesucht werden. Ist infolge Krankheit oder Unfall mit einer längeren Abwesenheit zu rechnen, so ist dies der Direktion spätestens innert einer Woche zu melden.

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