§ 19 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
§ 19 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel
1. Die Aufnahme in die Allgemeine Gewerbeschule findet in der Regel am Anfang jedes Semesters statt. Während des Semesters finden, sofern in den betreffenden Kursen noch Platz ist und der Unterrichtserfolg nicht in Frage gestellt wird, nur solche Schüler Aufnahme, welche durch zwingende Gründe (Militärdienst, Krankheit, Ortsabwesenheit) verhindert waren, sich rechtzeitig anzumelden.
2. Die Aufnahmetage werden durch die Direktion in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht.
3. Die bisherigen Schüler, vor allem die Lehrlinge, werden, soweit tunlich, am Schlusse des Semesters in die weitern Kurse eingeteilt.
4. Neueintretende Schüler haben sich durch ein Zeugnis oder durch einen Entlassungsschein über ihren bisherigen Unterricht auszuweisen. Allfällige Zeichnungen und sonstige Arbeiten sind bei der Aufnahme vorzulegen.