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421.110 CH-BS

§ 18 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

Aufnahme, Einteilung und Entlassung der Schüler
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§ 18 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Schüler hiesiger Schulen können zum Besuch der Allgemeinen Gewerbeschule zugelassen werden, sofern sie das 14. Altersjahr zurückgelegt haben. Ihr Pensum soll in der Regel vier Stunden pro Woche nicht überschreiten.

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