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421.110 CH-BS

§ 1 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

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§ 1 Schulordnung für die Allgemeine Gewerbeschule Basel

1. Die Allgemeine Gewerbeschule Basel ist eine vom Staat errichtete und von ihm mit Beihilfe des Bundes unterhaltene gewerbliche Bildungsanstalt. Sie ist dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt unterstellt. Die Aufsicht über die Schule übt die Kommission für die Allgemeine Gewerbeschule aus; ihre unmittelbare Leitung liegt zwei Direktoren ob. In Schulangelegenheiten haben sich Eltern bzw. deren Stellvertreter und Lehrmeister zunächst an die Direktoren zu wenden.

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