420.200
CH-BS
§ 40e Kantonales Gesetz über die Berufsbildung - Berichterstattung
Berufliche Grundbildung - Lehrstellenförderung
§ 40e Kantonales Gesetz über die Berufsbildung · Berichterstattung
1. Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat jährlich Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt.