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§ 40e Kantonales Gesetz über die Berufsbildung - Berichterstattung

Berufliche Grundbildung - Lehrstellenförderung
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§ 40e Kantonales Gesetz über die Berufsbildung · Berichterstattung

1. Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat jährlich Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt.

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