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419.910 MAR CH-BS

Art. 24 Verordnung des Bundesrates / Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 24 MAR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung des Schweizerischen Bundesrates vom 22. Mai 1968 über die Anerkennung von Maturitätsausweisen wird aufgehoben.

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