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419.910 MAR CH-BS

Art. 17 Verordnung des Bundesrates / Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) - Grundkurs in Englisch

Anerkennungsbedingungen
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Art. 17 MAR · Grundkurs in Englisch

1. Für Schülerinnen und Schüler, die Englisch nicht als Maturitätsfach gewählt haben, muss ein Grundkurs in Englisch angeboten werden.

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