419.905
CH-BS
Art. 18 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz - Prüfungsinhalt
Prüfungsgegenstand
Art. 18 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz · Prüfungsinhalt
1. Der Inhalt der Prüfungen richtet sich nach dem Fächer- und Lernzielkatalog, in dem das Spektrum der Fähigkeiten und des Wissens abgesteckt ist, das für die interkantonale Prüfung vorausgesetzt wird.