419.905
CH-BS
Art. 14 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz - Zweiter Teil der Prüfung: Theorie
Prüfungsverfahren
Art. 14 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz · Zweiter Teil der Prüfung: Theorie
1. Die Theorieprüfung erfolgt schriftlich aus dem Fächer- und Lernzielkatalog (Art 19).
2. Anhand verschiedener klinischer Situationen wird mündlich geprüft, ob ausreichend theoretische Kenntnisse für die klinische Tätigkeit vorhanden sind.